Das Gesetz stand in Einklang mit den rassistischen und antisemitischen Zielen des Nationalsozialismus, denn "Bauer" im Sinne des Gesetzes durfte nur sein, "wer deutschen oder stammesgleichen Blutes ist. Deutschen oder stammesgleichen Blutes ist nicht, wer unter einen Vorfahren väterlicher- oder mütterlicherseits jüdisches oder farbiges Blut hat." (REG, § 13)
Viele der Richter des Landeserbhofgerichts waren in der Bundesrepublik weiterhin im Amt, auch in Landwirtschaftssenaten des Celler Oberlandesgerichts, und prägten von hier aus die bundesdeutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung in landwirtschaftlichen Angelegenheiten, mitunter auch auf der Grundlage des abgeschafften Reichserbhofgesetzes. Beispielhaft ist der Celler Richter Otto Wöhrmann (1897-1970). Er war von 1934 bis 1952 Oberlandesgerichtsrat, seit 1934 Richter am Landeserbhofgericht und von 1952 bis 1962 schließlich Präsident des Landwirtschaftssenats am Oberlandesgericht Celle. Wöhrmann wurde 1939 Oberfeldrichter und verurteilte 1943 zwei Soldaten zum Tode, die betrunken Flaschen auf ein Hitlerbild geworfen hatten. Zwei Ermittlungsverfahren gegen Wöhrmann in den Jahren 1952 und 1960 wurden eingestellt, erst 1962 ließ er sich auf Drängen des Justizministers in den Ruhestand versetzen. Rolf Hochhuth hat in seinem Drama „Juristen“ den Fall Wöhrmann beschrieben, für die, „die das anzweifeln könnten, weil sie es unglaublich finden“.
Literatur: Bertram o.J., 196-200; Herlemann 1993; Hochhuth 1979, 116-118; Möller/Polster 2003, 146, 191; Lindemann/Poppings 2011; Münkel 1991; Vultejus 1982; Wegener 2006.