"Bessern oder vernichten"

Der Präsident der Akademie für Deutsches Recht, Hans Frank, im Jahr 1937:

Der Strafvollzug im nationalsozialistischen Staat wird streng und gerecht, aber im Einklang mit dem Volksgewissen durchzuführen sein. Er teilt sich in drei große Gebiete: Vernichtung des gemeinen Verbrechers, Strafe des straffällig Gewordenen und Erziehung des Besserungsfähigen." 

Vgl. Niedersächsisches Justizministerium 2001, S. 9 ff.

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